IT-Sicherheitsgesetz

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Das IT-Sicherheitsgesetz aus Sicht der Energiewirtschaft: Alle Strom- und Gasnetzbetreiber müssen bis zum 31.01.2018 den IT-Sicherheitskatalog der BNetzA umsetzen und ein Informationssicherheits-Managementsystem einführen. Kritische Infrastrukturen müssen Mindeststandards und Meldepflichten erfüllen.
„Das Spektrum der Bedrohungen im Cyber- und Informationsraum reicht vom Diebstahl und Missbrauch persönlicher Daten oder von der Wirtschaftsspionage über die Schädigung kritischer Infrastrukturen […]